Allgemeines

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Auch uns hat der „Lock down“  gezwungen den Trainingsbetrieb komplett einzustellen

Die Kinder ,Trainer Betreuer haben mit kleinen lustigen  Challenge und per mail Kontakt gehalten. Mit Beginn der Lockerungen durch die Bundesregierung  ist auch wieder den Vereinen möglich unter Auflagen zu trainieren .

die Spvgg Weil der Stadt und der TSV Schafhausen  haben beschlossen den Trainingsbetrieb eingeschränkt wieder aufzunehmen.

Für die Abteilung Jugendfußball bedeutet das konkret:

Eingeschränktes Training für die Jugendmannschaften

ab Dienstag 27.05.2020 von 18:00-19:30 beginnend mit den

B Junioren  Jahrgang 2003/2004 .

Die  Trainingsaufnahme der weiteren Jugendmannschaften wird über die Trainer bekannt  gegeben

Ein Training unter den Corona Bedingungen wird sicherlich  anders sein als es die Kinder bisher gewohnt waren.

die Vorgaben und Regeln der  Kommunen, Sportverbände und Verein sind strikt zu befolgen .

Hier die wichtigsten Punkte :

Breiten- und Leistungssport im Freien

Breiten- und Leistungssport im Freien und unter strengen Infektionsschutzvorgaben ab 11. Mai wieder möglich.

Welche generellen Auflagen gelten für den Sport im Freien?

Der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ist ab 11. Mai 2020 unter Auflagen wieder gestattet. Insofern können alle Sportarten Trainings- und Übungsangebote machen, die an der frischen Luft diese Auflagen umsetzen können. Daher können grundsätzlich alle Sportvereine durch entsprechende Angebote ab 11. Mai 2020 ihre Mitglieder ansprechen.

Die Auflagen der Landesregierung

Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.

  • Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie etwa Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern zulässig.
  • Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  • Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
  • In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden

Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Merkblatt für Trainer und Sporler*innen

  • Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infiizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen sind von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen
  • Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen, deshalb bitte fertig umgezogen zu den Trainings- und Übungsstunden kommen. Wir bitten darum, vor dem Training noch einmal Zuhause auf die Toilette zu gehen.
  • Keine Fahrgemeinschaften bilden
  • Der Eingang des Stadions für Sportler*innen befindet sich neben dem Hartplatz an der Seite des Stadions. Dort kann auch geparkt werden. Der Vordereingang ist ausschließlich der Kundschaft des Stadionstüble vorbehalten!
  • Die Sportanlagen dürfen erst kurz vor dem offiziellen Trainingsbeginn betreten werden und müssen unmittelbar nach dem Training verlassen werden.
  • Die Plätze für Wartezeiten, Abstellen der Trainingstaschen und eigener Trinkflaschen sind auf der Tribüne gekennzeichnet.
  • In jeder Situation einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
  • Hygieneregeln beachten
  • Den Anweisungen der Übungsleiter Folge leisten. Sportler*innen, die sich wiederholt nicht an die Auflagen halten, werden von den Übungsstunden ausgeschlossen
  •  Keine Zuschauer!

Wir danken allen Sponsoren für Ihre Unterstützung!

 

Hauptsponsor:

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Sponsoren:

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